Infrarotheizung oder Teilspeicherheizung? Die Heizlast entscheidet
Ob Infrarot- oder Teilspeicherheizung, entscheidet in den meisten Fällen nicht der Geschmack, sondern die Heizlast. Im Neubau stellt sich die Frage gar nicht: Dort ist die Infrarotheizung die vollwertige Heizung für das ganze Haus. Interessant wird es im Bestand, und vor allem dort, wo noch niemand gedämmt hat.
Zwei Geräte, zwei Arten zu heizen
Eine Infrarotheizung ist im Kern ein flacher Heizleiter hinter Glas oder Metall. Sie gibt ihre Leistung zum größten Teil als Strahlung ab und erwärmt damit die Flächen, die den Raum umschließen: Wände, Boden, Decke. Die Luft wird erst über diese Flächen warm. Weil kaum Masse aufgeheizt werden muss, ist die Heizfläche nach wenigen Minuten auf Temperatur. Das macht sie ideal für eine raumweise Regelung genau nach Bedarf. Infrarotheizungen aus Glas an der Decke werden an der Oberfläche bis etwa 190 °C warm und hängen deshalb mit ausreichendem Abstand zum Boden.
Bei der Teilspeicherheizung steckt der Heizleiter in einem Kern aus Speicherstein. Der Stein nimmt Wärme auf und gibt sie über ein Rippenblechgehäuse verzögert ab, zu einem großen Teil als Konvektion. Das Gehäuse wird rund 75 °C warm. Mit dem alten Nachtspeicherofen hat das nur noch das Prinzip gemein: Ein Teilspeicher puffert über Stunden, nicht über den ganzen Tag. Sein eigentlicher Vorteil liegt woanders, nämlich in der Leistung. Ein einzelnes Gerät bringt bis in den Bereich von mehreren Kilowatt.
Neubau: Infrarot als alleinige Heizung
Ein Neubau hat eine dichte Hülle, gute Fenster und entsprechend wenig Heizlast. Das ist das Terrain der Infrarotheizung. Sie beheizt jeden Raum für sich, ohne Wärmeerzeuger im Keller, ohne Rohrnetz und ohne Wartung. Das Gästezimmer muss nicht dauerhaft auf Wohlfühltemperatur gehalten werden, und das Bad lässt sich morgens gezielt um ein paar Grad anheben. Auskühlen lassen sollte man einen Raum dabei nicht: Die Grundtemperatur bleibt, angehoben wird nur bei Bedarf.
Rechtlich gilt für Neubauten das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für Stromdirektheizungen verlangt es in § 10 Abs. 4 einen baulichen Wärmeschutz, der deutlich über dem Referenzgebäude liegt. Bei selbst genutzten Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen entfällt diese Zusatzanforderung, die allgemeinen Neubauanforderungen bleiben. In der Praxis planen wir Infrarot im Neubau deshalb fast immer zusammen mit einer Photovoltaikanlage. Wer das früh mit Energieberater und Planer abstimmt, spart sich Überraschungen beim Nachweis.
Unsanierter Altbau: Die Grundlast gehört dem Teilspeicher
Ganz anders ein Haus aus den 1960er-Jahren mit ungedämmten Außenwänden und alten Fenstern. Hier ist die Heizlast so hoch, dass eine reine Infrarotlösung sehr viel Heizfläche bräuchte. Das wird teuer und passt oft schlicht nicht an Wände und Decken. Teilspeicherheizungen liefern die nötige Leistung auf kleiner Fläche und sind der naheliegende Ersatz für ausgediente Nachtspeicheröfen. In niedriger Bauform passen sie unter die Fensterbrüstung, wo sie zugleich den Kaltluftabfall abfangen.
Auch im Bestand stellt das GModG in § 46 Anforderungen an den Einbau von Stromdirektheizungen, mit Ausnahmen etwa für den Ersatz einzelner Geräte. Welche Regel greift, sollte vor der Planung geklärt sein.
Infrarot für die Spitzenlast
Im unsanierten Bestand ergänzen sich beide Systeme gut. Die Teilspeicherheizungen tragen die Grundlast, Infrarot springt dort ein, wo es eng wird. Der klassische Fall ist das Bad an der Nordwand, das mit der vorhandenen Heizung nie richtig warm wird. Ein Infrarot-Badheizkörper oder ein Deckenelement schafft dort gezielt Abhilfe, und zwar genau in den zwanzig Minuten am Morgen, in denen es darauf ankommt.
Ist ein Altbau dagegen saniert und die Heizlast entsprechend gesunken, gilt wieder dasselbe wie im Neubau: Infrarot kann die Beheizung allein übernehmen.
Teilsaniert: Raum für Raum entscheiden
Viele Häuser liegen irgendwo dazwischen. Typisch ist der Altbau mit neuem Dach und neuen Fenstern, aber ungedämmten Außenwänden. Hier gibt es keine Pauschalantwort. Die raumweise Heizlast zeigt, wo Infrarot allein reicht, etwa im Dachgeschoss unter der neuen Dämmung, und wo ein Teilspeicher die Grundlast übernehmen sollte, etwa im Erdgeschoss mit zwei Außenwänden. Gemischte Lösungen sind in solchen Häusern eher die Regel als die Ausnahme.
Der Vergleich in Zahlen und Eigenschaften
| Infrarotheizung | Teilspeicherheizung | |
|---|---|---|
| Typischer Einsatz | Neubau, sanierter Bestand, Spitzenlast im Altbau | unsanierter Altbau, Ersatz Nachtspeicher |
| Heizlast des Raumes | niedrig bis mittel | mittel bis hoch |
| Wärmeabgabe | überwiegend Strahlung | Strahlung und Konvektion |
| Aufheizzeit | wenige Minuten | länger, dafür Nachwärme |
| Oberflächentemperatur | bis ca. 190 °C (Glas an der Decke) | ca. 75 °C |
| Montage | Decke, Wand, Einbau, abgehängt | Wand, teils frei stehend |
| Bautiefe und Gewicht | sehr flach, leicht | tiefer, deutlich schwerer |
Ohne Heizlastberechnung geht es nicht
Watt pro Quadratmeter als Faustformel taugt höchstens für die erste Schätzung am Telefon. Ausgelegt wird raumweise nach DIN EN 12831. Erst die Heizlast zeigt, ob ein Raum mit Infrarot allein auskommt oder ob ein Teilspeicher die bessere Basis ist. Bei Deckenelementen kommen Montagehöhe und Abstrahlwinkel dazu, damit die Umfassungsflächen gleichmäßig erreicht werden.
Das Ziel sind warme Flächen, nicht ein warmer Fleck
Ein häufiges Missverständnis: Die Infrarotheizung soll den Menschen direkt anstrahlen. Das ist nicht die Idee. Sie temperiert die Umfassungsflächen des Raumes, also Wände, Boden und Decke. Im eingeschwungenen Zustand liegen diese Flächen nahe beieinander und etwa 1 bis 3 Grad über der Lufttemperatur. Wer den Raum betritt, ist dann von lauter warmen Oberflächen umgeben. So stellt sich thermische Behaglichkeit überall im Raum ein, nicht nur unter dem Heizelement.
Im Wohnzimmer ist das der Idealfall: Man fühlt sich auf dem Sofa genauso wohl wie am Esstisch und nimmt gar nicht wahr, wo die Wärmequelle sitzt. Die Ausnahme ist das Bad. Dort soll die Strahlung den Menschen auch direkt erwärmen, etwa nach dem Duschen.
Regelung nach Ökodesign
Beide Gerätetypen dürfen nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1103 nur mit einer Regelung betrieben werden, die bestimmte Mindestfunktionen erfüllt, etwa eine elektronische Raumtemperaturregelung mit Wochenprogramm. Bei manchen Teilspeicherheizungen ist der passende Thermostat schon eingebaut, Infrarotheizungen brauchen in der Regel einen externen Raum- oder Funkthermostat. Welche Kombinationen die Vorgaben erfüllen, steht auf unserer Seite zur Ökodesign-Verordnung.
Häufige Fragen
Kann eine Infrarotheizung im Neubau die einzige Heizung sein?
Ja. Bei der niedrigen Heizlast eines Neubaus beheizt eine sauber ausgelegte Infrarotheizung alle Räume vollständig. Voraussetzung sind die raumweise Heizlastberechnung, eine passende Regelung und die Anforderungen des GModG an die Gebäudehülle.
Wann ist die Teilspeicherheizung die bessere Wahl?
Im unsanierten Altbau mit hoher Heizlast. Dort liefert sie die nötige Leistung auf kleiner Fläche und ersetzt alte Nachtspeicheröfen meist ohne großen Umbau. Im teilsanierten Haus entscheidet die Heizlast Raum für Raum.
Lassen sich beide Systeme kombinieren?
Ja, im Bestand ist das oft die beste Lösung: Teilspeicher für die Grundlast, Infrarot für die Spitzenlast, zum Beispiel im Bad. Über ein Funk-Regelsystem laufen beide raumweise an einer gemeinsamen Steuerung.
Was muss beim Ersatz von Nachtspeicheröfen beachtet werden?
Die bestehende Elektroinstallation muss vom Fachbetrieb geprüft werden. Oft lassen sich vorhandene Zuleitungen weiter nutzen; wo die Schaltleistung nicht reicht, kommen Lastrelais zum Einsatz.
Für Fachbetriebe
Foxheat ist Großhandel für Infrarot-Heiztechnik und beliefert ausschließlich Fachbetriebe, Planer und Gewerbekunden. Bei Auslegung und Geräteauswahl helfen wir gern, für größere Projekte gibt es individuelle Konditionen. Zum Sortiment: Infrarot-Deckenheizungen, Infrarot-Wandheizungen, Infrarot-Badheizungen und Teilspeicherheizungen.